Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Im Erstgespräch informiere ich Sie über die Rahmenbedingungen sowie über meine Arbeitsweise. Wir wenden uns weiters Ihrem Anliegen zu und besprechen mögliche Veränderungsschritte und Ziele. Das Erstgespräch dient auch dazu, dass Sie beurteilen können, ob Sie sich im gemeinsamen Gespräch wohlfühlen. Denn die Beziehung zwischen KlientIn und TherapeutIn ist eine wesentliche Voraussetzung für den Therapieerfolg.
Sie haben das Recht auf absolute Verschwiegenheit: Alles was Sie in einer Therapiestunde sagen oder tun bleibt unter uns. Als Psychotherapeutin bin ich auch gegenüber Behörden, Angehörigen, Ärztinnen und Gerichten an die gesetzliche Verschwiegenheit gebunden. Eine Durchbrechung der Verschwiegenheit ist nur im Falle einer Eigen- oder Fremdgefährdung notwendig, d.h. wenn ich befürchte, dass Sie sich selbst oder anderen Schaden zufügen könnten. Dann ist es meine Pflicht alles Erdenklichen zu unternehmen, um dies zu verhindern.
bis auf weiteres habe ich leider keine freien Kapazitäten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.